Finanzierung
Wie wird das „U-Wohnen“ bezahlt?
Das Unterstützte Wohnen ist eine Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Sie wird vom LWL finanziert. Anspruch auf diese Hilfe hat nur derjenige, der die Hilfe nicht selbst bezahlen kann.
Wie komme ich in das „U-Wohnen“?
Um das „Unterstützte Wohnen“ in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen gestellt werden. Der Antrag umfasst eine individuelle Hilfeplanung und einen Sozialhilfeantrag.
Hierbei hilft ein Mitarbeiter der Brücke Südwestfalen.