Finanzierung

Die Kosten für die Betreuung und Begleitung Ihrer Kinder werden je nach Einzelfall von Ihrer Pflegekasse oder vom örtlichen Sozialhilfeträger getragen.

Die Pflegekassen stellen zu Ihrer Entlastung die Zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen und die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Für Leistungen im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist der örtliche Sozialhilfeträger für die Prüfung des Antrages und die Übernahme der entstehenden Kosten zuständig. Bei Vorliegen einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt Ansprechpartner. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden und seiner Angehörigen. Der Kreis Olpe hat den Umfang der Leistung auf 60 Zeitstunden im Quartal begrenzt. Diese können durch Mitarbeiter der Brücke Südwestfalen gGmbH erbracht werden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.